Nebenkosten auf Mieter umlegen

Umlegbare vs. nicht umlegbare Kosten: Was die Betriebskostenverordnung erlaubt — und was du selbst tragen musst.

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Häufige Unsicherheiten

Diese Fallen kosten Investoren jedes Jahr Geld.

Unklare Abgrenzung

Nicht alle Kosten im Hausgeld dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Verwaltung und Instandhaltung sind oft nicht umlegbar.

Umlageschlüssel

Die Umlage muss nach einem sachgerechten Schlüssel erfolgen — meist nach Wohnfläche oder Verbrauch.

Nachträgliche Änderungen

Möchtest du neue Kosten umlegen, muss das oft im Mietvertrag vereinbart sein.

Was darfst du umlegen?

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Grundsteuer
  • Versicherungen (Gebäude, Feuer, Haftpflicht)
  • Wasser- und Energiekosten
  • Straßenreinigung und Müllbeseitigung
  • Gartenpflege und Beleuchtung
  • Aufzugswartung und Schornsteinfeger

Nicht umlegbar sind typischerweise Kosten für Verwaltung, Instandhaltung, Reparaturen und Mietausfälle. Diese Kosten musst du als Vermieter tragen — und sie sollten deshalb in deiner Rendite-Kalkulation berücksichtigt werden.

Property Scope unterscheidet explizit zwischen umlegbaren und nicht umlegbaren Kosten und zieht nur die nicht umlegbaren vom Cashflow ab.

So hilft dir Property Scope

Präzise Zahlen statt Bauchgefühl.

Kosten korrekt aufteilen

Erfasse umlegbare und nicht umlegbare Kosten getrennt für realistische Zahlen.

Cashflow nach Steuer

Nicht umlegbare Kosten werden steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt.

Export für Verwaltung

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Deine Daten bleiben sicher in der EU.

Kalkuliere Nebenkosten richtig

Erstelle eine Kalkulation, die umlegbare und nicht umlegbare Kosten sauber trennt.

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