Kosten korrekt aufteilen
Erfasse umlegbare und nicht umlegbare Kosten getrennt für realistische Zahlen.
Umlegbare vs. nicht umlegbare Kosten: Was die Betriebskostenverordnung erlaubt — und was du selbst tragen musst.
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Diese Fallen kosten Investoren jedes Jahr Geld.
Nicht alle Kosten im Hausgeld dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Verwaltung und Instandhaltung sind oft nicht umlegbar.
Die Umlage muss nach einem sachgerechten Schlüssel erfolgen — meist nach Wohnfläche oder Verbrauch.
Möchtest du neue Kosten umlegen, muss das oft im Mietvertrag vereinbart sein.
Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Kosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise:
Nicht umlegbar sind typischerweise Kosten für Verwaltung, Instandhaltung, Reparaturen und Mietausfälle. Diese Kosten musst du als Vermieter tragen — und sie sollten deshalb in deiner Rendite-Kalkulation berücksichtigt werden.
Property Scope unterscheidet explizit zwischen umlegbaren und nicht umlegbaren Kosten und zieht nur die nicht umlegbaren vom Cashflow ab.
Präzise Zahlen statt Bauchgefühl.
Erfasse umlegbare und nicht umlegbare Kosten getrennt für realistische Zahlen.
Nicht umlegbare Kosten werden steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt.
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Deine Daten bleiben sicher in der EU.
Erstelle eine Kalkulation, die umlegbare und nicht umlegbare Kosten sauber trennt.
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